Wer die Verordnung nicht umsetzt bekommt Probleme
Die maximale Geldbuße beträgt bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr; je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Es gilt der Jahresumsatz des gesamten Konzerns, nicht der der einzelnen juristischen Person.
Mitbewerber und Abmahnvereine können sofort Abmahnungen aussprechen.
Die Kosten solcher Verfahren können schon außergerichtlich durchaus vierstellige Summen erreichen.
Noch teurer wird es im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren oder im Falle von Klagen.